Erstinformation

Zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 12 FinVermV

Name und Anschrift:

HwV® Huber GmbH i.L.

Waldshuter Straße 8
79725 Laufenburg

Tel.   +49(0) 7763 803 333
Fax.  +49(0) 7763 92 95 833
info@hwv-huber.de

Eingetragen im Handelsregister AG Waldshut-Tiengen
HRB 630976

Geschäftsführer Oliver Huber

Tätigkeit und Registerbehörde:

Gemeldet bei der IHK Hochrhein-Bodensee als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. (1) Nr. 2 und 3 der Gewerbeordnung (GewO)

Zuständige Behörde:

IHK Hochrhein-Bodensee

Schützenstraße 8
78462 Konstanz

www.konstanz.ihk.de

Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs.1 GewO und Eintragung im Vermittler-Register:

Deutscher Industrie und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Str. 29
10178 Berlin

Telefon +49 (0) 180-60 05 85 0*
Email: vr@dihk.de

*) dt. Festnetz 0,20 €/ Anruf; Mobilfunknetze maximal 0,60 €/ Anruf

Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden:

Registrierungs-Nr.: D-F-143-A6NT-49

Erlaubnisbehörde:

IHK Hochrhein-Bodensee

Schützenstraße 8
78462 Konstanz

www.konstanz.ihk.de

Emittenten und Anbieter:

Die HwV® Huber GmbH i.L. vermittelt Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f Abs. (1) S. 1 Nr. 2 geschlossene Fonds (in KG Form) und 3 sonstige Vermögensanlagen (Direktanlagen, Genussrechte etc.) zulässig ist.

Anschrift der Schlichtungsstelle:

Bei Streitigkeiten zwischen Finanzanlagevermittlern und Anlegern kann folgende Schlichtungsstelle angerufen werden:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) www.bafin.de (für Verbraucher)

Information über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlagenvermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.

Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.